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Detektei duvos
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Detektei duvos
Manfred Kohlrausch, Berlin
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der detektei
duvos erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden, sofern der Auftraggeber Kaufmann im handelsrechtlichen
Sinne ist. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware/Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. (2)
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn die detektei duvos sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Angebote der detektei duvos sind freibleibend und
unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen
oder fernschriftlichen Bestätigen der detektei duvos
. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen
oder Nebenabreden. (2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße,
Gewichte oder sonstige Angaben sind nur verbindlich, wenn
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Detekteiaufträge
Sofern die detektei duvos hinsichtlich der vereinbarten
Leistung als Detektei, in Anspruch genommen werden kann,
wobei dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss bekannt war,
dass die detektei duvos grundsätzlich bei Detekteiaufträgen
erfolgsneutral arbeitet, und er mit der Unterschrift unter
den Vertrag ausdrücklich bestätigt, dass er in
Kenntnis dieser Tatsache den Vertrag geschlossen hat, sollten
in Ergänzung und Präzisierung des geschlossenen
Vertrages die in diesem Paragraphen aufgeführten Bedingungen
gelten, sofern die in §§ 4 ff. aufgeführten
nachfolgenden Bedingungen keine andere Regelung treffen:
(1) Die detektei duvos wird die vereinbarte vertragliche
Leistung mit geschäftsüblicher Sorgfalt aus- führen,
wobei die Art und Weise der Ausführung allein von der
detektei duvos bestimmt wird. Der Auftraggeber hat keinen
Anspruch auf Information über die Mittel, mit denen
die detektei duvos ihre Erkenntnisse für den Auftraggeber
erlangt hat. (2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während
der Dauer des Vertrages in gleicher Sache nicht selbst tätig
zu werden und/oder Dritte tätig werden zu lassen. (3)
Sollte der Auftraggeber vor oder nach Vertragsabschluss
gegenüber der detektei duvos unwahre und/oder unvollständige
Angaben machen und/oder sich entgegen vorstehendem Abs.
2 verhalten und/oder entgegen seiner ausdrücklichen
Versicherung keine staatsgefährdenden oder rechts-
widrigen Ziele zu verfolgen, diese dennoch zu betreiben,
so ist die detektei duvos berechtigt, den Vertrag fristlos
zu kündigen, wobei der Auftraggeber der detektei duvos
zur Zahlung des vertraglich vereinbarten Honorars sowie
zum Ersatz des entstandenen und entstehenden Schadens verpflichtet
ist. (4) Sollte die detektei duvos bei der Erbringung der
Leistung feststellen, dass die weitere Vertragserfüllung
zu Interessenkollisionen mit den Interessen des Auftraggebers
führen kann, so kann sie mit Hinweis auf diesen Umstand
den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wobei
der Auftraggeber das bis zur Kündigung entstandene
Honorar zu zahlen hat, ohne jedoch die detektei duvos wegen
der Kündigung selbst und/oder eines damit im Zusammenhang
stehenden Sachverhaltes schadenersatzpflichtig machen zu
können.
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(5) Sofern nicht anders vereinbart, wird
die detektei duvos einen Bericht in schriftlicher Form erstatten.
Dieser sowie mündliche Berichte sind ausschließlich
für die Information des Auftraggebers bestimmt und
von diesem streng vertraulich zu behandeln. Sollte der Auftraggeber
Informationen vereinbarungswidrig Dritten zugänglich
machen, so haftet er für etwaig entstehende Schäden
und verpflichtet sich bereits für den Fall, dass die
detektei duvos in Anspruch genommen werden sollte, im Innenverhältnis
zur Erfüllungsübernahme. (6) Die Detektei duvos
haftet dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für Entschließungen und/oder deren Ergebnisse,
die der Auftraggeber aufgrund ihm von der detektei duvos
zur Verfügung gestellten Informationen trifft, haftet
die detektei duvos grundsätzlich nicht.
§ 4 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen
der detektei duvos 10 Tage nach Rechnungs- stellung ohne
Abzug zahlbar. Die Detektei duvos ist berechtigt, trotz
anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die detektei
duvos berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die detektei
duvos über den Betrag verfügen kann. Im Falle
von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der
Scheck eingelöst und valutiert ist. (3) Gerät
der Auftraggeber in Verzug, so ist die Detektei duvos berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des
von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für
offene Konto- korrentkredite zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer zu berechnen. (4) Wenn der Auftraggeber seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen
Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt,
oder wenn der Detektei duvos andere Umstände bekannt
werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers
in Frage stellen, so ist die detektei duvos berechtigt,
die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn
er Schecks angenommen hat. Die detektei duvos ist in diesem
Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen. (5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängel-
rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden,
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt worden oder unstrittig sind. (6) Die Detektei
duvos ist grundsätzlich berechtigt, vom Auftraggeber
eine angemessene Vorschuss zahlung zu verlangen und die
Vertragserfüllung bis zum Eingang dieser Zahlung auszusetzen.
Sollte der Vorschuss aufgebraucht sein, stehen der detektei
duvos die im vorstehenden Satz 1 eingeräumten Rechts
auch mehrmals, jedoch nur bis zur vollen Höhe des vereinbarten
Honorars zu.
§ 5 Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen die detektei duvos als auch gegen deren Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. (2) Im Übrigen
gilt für Aufträge, auf die § 3 dieser Bedingungen
Anwendung findet, die dortige Haft ungsbeschränkung.
§ 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen der Detektei duvos und dem Auftraggeber
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Soweit
gesetzlich zulässig, ist Berlin ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. (3)
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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